ESTA ist das Elektronische System für Reisegenehmigungen. Reisende müssen über eine entsprechende Bescheinigung verfügen, wenn sie aus Ländern, die am Visa Waiver Programm (VWP) teilnehmen, ohne Visum in die Vereinigten Staaten kommen möchten. Das ESTA Programm wurde entsprechend der im Jahr 2007 veröffentlichten Empfehlungen zur Umsetzung der Vorschläge der 9/11 Kommission eingeführt.
ESTA basiert auf einer automatisierten Methode, nach der festgestellt wird, ob ein Reisender berechtigt ist, die USA im Rahmen des VWP zu besuchen. Das Ergebnis der ESTA Prüfung ist jedoch nicht bindend und bietet daher keine Garantie für die Gewährung der Einreise. Die endgültige Entscheidung liegt bei den Beamten der Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) und wird getroffen, wenn Sie in den Vereinigten Staaten ankommen.
Ein ESTA Antrag kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt vor der Abreise in die USA gestellt werden, und dazu müssen persönliche Daten bereitgestellt und Fragen beantwortet werden, anhand derer über Ihre Berechtigung entschieden wird. Selbst vom Flughafen aus können Sie unter Umständen noch eine ESTA beantragen. Grundsätzlich wird jedoch empfohlen, die entsprechenden Formalitäten so zeitig wie möglich zu erledigen, sogar noch vor der Reservierung der Tickets in die USA.
Es ist wichtig, dass Sie bei Abreise im Besitz einer ESTA sind. Sollten Sie nicht über eine ESTA verfügen, wird Ihnen unter Umständen der Check-in verwehrt. Das trifft auf minderjährige und erwachsene Passagiere gleichermaßen zu.
Eine ESTA ist nur zur Einreise auf dem Luft- oder Seeweg erforderlich, und das jeweilige Transportunternehmen muss anerkannt sein. Wenn Sie aus Mexiko oder Kanada auf dem Landweg in die Vereinigten Staaten einreisen, benötigen Sie keine ESTA. Das gilt auch, wenn Sie aus Victoria oder Vancouver, British Columbia, Kanada, mit der Fähre in den US-Bundesstaat Washington übersetzen: Eine ESTA ist hier nicht erforderlich.
Eine Einreise im Rahmen des VWP ermöglicht Ihnen einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in den Vereinigten Staaten. Ausflüge nach Mexiko, Kanada, auf die karibischen Inseln oder nach Bermuda werden diesbezüglich angerechnet und verlängern nicht die maximale Aufenthaltsdauer.
Das US-amerikanische Ministerium für Innere Sicherheit und das Außenministerium entscheiden gemeinsam darüber, welche Länder am VWP teilnehmen können. Um visumfrei in die USA reisen zu können, müssen Sie Staatsbürger eines dieser Länder sein. Falls Sie nicht Staatsbürger eines VWP Landes sind, haben Sie diese Berechtigung nicht. Auch eine permanente Aufenthaltsberechtigung ersetzt nicht die benötigte Staatsbürgerschaft. Die grundsätzlichen Ansprüche an ein Land, das am Visa Waiver Programm teilnehmen möchte, sind im Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt (Titel 8 United States Code § 1187). Entsprechend Abschnitt 217 (c)(2)(A) darf die Ablehnungsrate von Anträgen auf Nichteinwanderungsvisen 3% nicht übersteigen. Weitere wichtige Faktoren sind die Konformität mit dem US-amerikanischen Einwanderungsgesetz und ein hohes Maß an Sicherheit bezüglich der Reisepässe.
Im Januar 2016 wurden Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft einschließlich der des Iraks, Irans, Syrien und dem Sudan die ESTA Reisegenehmigungen entzogen. Menschen, die eine solche doppelte Staatsbürgerschaft haben, müssen sich bei der Mission der Vereinigten Staaten um ein gewöhnliches Touristenvisum bemühen, um in die USA reisen zu können.
Wenn Sie mit einer bestätigten ESTA in die USA reisen, aber bei der Einreisekontrolle festgestellt wird, dass Sie am oder nach dem 01. März 2011 in den Irak, Iran, Jemen oder Sudan, nach Libyen, Somalia oder Syrien gereist sind, wird Ihnen die Einreise verwehrt, es sei denn, andere Umstände qualifizieren Sie für die visumfreie Einreise. Ihre ESTA wird Ihnen jedoch nicht entzogen.
Eine visumfreie Einreise kann trotz dieser Gegebenheiten gewährt werden, wenn der Besuch der genannten Länder im offiziellen Auftrag regionaler, nationaler oder internationaler Einrichtungen bzw. Regierungen oder humanitärer nichtstaatlicher Organisationen stattgefunden hat. Auch für Pressemitarbeiter, die die genannten Länder bereist haben, um ihre Arbeit zu verrichten, können derartige Ausnahmen gemacht werden.
Entscheidungen zur visumfreien Einreise werden hier von Fall zu Fall getroffen, und die endgültige Entscheidungsgewalt liegt bei dem US-amerikanischen Ministerium für Innere Sicherheit, das die geltenden Gesetze und Belange der nationalen Sicherheit berücksichtigt.
Die US-amerikanische Regierung empfiehlt, den Antrag auf eine Reisegenehmigung mindestens 72 Stunden (drei Tage) vor Reiseantritt online einzureichen. Die Mehrzahl der Anträge wird praktisch sofort genehmigt, innerhalb einer Minute, weshalb es sich bei der genannten Vorlaufzeit um eine Empfehlung, nicht um eine unbedingte Verpflichtung handelt.
Ihnen sollte bewusst sein, dass Sie möglicherweise einen wesentlich langfristigeren Prozess zum Erhalt eines Standardvisums durchlaufen müssen, wenn Sie die Berechtigung zur Beantragung einer ESTA nicht haben. Ein gewöhnliches Visum wird bei der US-amerikanischen Botschaft oder einem Konsulat beantragt, und schließt häufig ein persönliches Gespräch mit einem Konsularbeamten ein. Vereinzelt wurde berichtet, dass derartige Umstände einen Aufschub der Reise in die Vereinigten Staaten nötig machten. Vermeiden Sie es daher, Formalitäten in letzter Minute zu erledigen.
Eine ESTA Reisegenehmigung gilt für bis zu zwei Jahre. Allerdings wird ein Neuantrag nötig, wenn Sie Ihren Namen oder Ihr Geschlecht ändern, Ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegen oder die Staatsbürgerschaft wechseln, oder wenn sich Ihre Antworten auf die im ESTA Antrag gestellten Fragen ändern. Auch wenn Ihnen ein neuer Reisepass ausgestellt wird, verliert Ihre bisherige ESTA ihre Gültigkeit.
Die ESTA ermöglicht Ihnen einen bis zu 90-tägigen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten und umliegenden Ländern; eine Verlängerung ist nicht möglich. Falls Sie einen längeren Besuch der USA planen, sollten Sie sich um ein Standardvisum bemühen.
Die endgültige Entscheidung darüber, ob Sie in die Vereinigten Staaten einreisen können, obliegt den Beamten der Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP). Sie sind befugt, Ihnen die Einreise zu verwehren, und können Ihnen die ESTA zu jedem Zeitpunkt Ihres Aufenthalts in den USA entziehen. Daher bietet eine gültige Reisegenehmigung keine absolute Garantie, dass Ihnen die Einreise gestattet wird.
Das Visa Waiver Programm, kurz VWP, ist ein von der US-amerikanischen Regierung initiiertes Programm zur Erteilung von Reisegenehmigungen, die von Bürgern bestimmter Länder beantragt werden können. Eine solche Genehmigung erlaubt es Besuchern aus diesen Ländern, ohne ein Visum in die USA zu reisen und sich hier für bis zu 90 Tage zum Zweck von Tourismus oder Geschäft aufzuhalten. Wer im Rahmen des VWP einreist, kann alle fünfzig Staaten besuchen, und auch die Amerikanischen Jungferninseln und Puerto Rico. Es gelten jedoch Einschränkungen für Reisen in andere US-amerikanische Territorien im Rahmen des VWP.
Länder, die für das VWP zugelassen werden, zeichnen sich durch ihre Wirtschaftskraft und hohe Einkommen aus, was sich unter anderem in einem hohen Human Development Index widerspiegelt. Wenn ein Land für die Teilnahme am VWP vorgeschlagen wird, dann recherchiert das US-amerikanische Ministerium für Innere Sicherheit bezüglich dessen Einwanderungspolitik und innerer Sicherheit. Am Ende dieses Prozesses steht die Aufnahme ins Programm oder die Ablehnung des Vorschlags, wobei der zeitliche Rahmen hierfür nicht festgelegt ist.
Bevor ein Land vorgeschlagen wird, kann es den sogenannten „Roadmap-Status“ erhalten. Das bedeutet, dass dieses Land in die Planung einbezogen wird und Gespräche zwischen seinen Vertretern und den Vereinigten Staaten stattfinden. Gespräche mit Ländern mit Roadmap-Status werden seit 2005 geführt. Ursprünglich betrafen sie 19 Länder. Neun dieser Länder, nämlich Argentinien, Brasilien, Uruguay, Polen, Rumänien, Bulgarien, Zypern, Israel und die Türkei, befinden sich nach wie vor in dieser Phase. Die übrigen zehn sind heute Teilnehmer des VWP.
Der Status als VWP Teilnehmer ist nicht garantiert und kann in Abhängigkeit einer Vielzahl von Umständen jederzeit entzogen werden. Der Hauptgrund für den Verlust der Berechtigung zur Teilnahme ist eine Entwicklung, die der US-amerikanischen Regierung zufolge eine erhöhte Wahrscheinlichkeit birgt, dass Besucher aus diesem Land ihre maximale Aufenthaltsdauer überschreiten, illegal arbeiten oder auf andere Weise die Bedingungen zur visumfreien Einreise verletzen.
In diesem Sinn beeinflusst die wirtschaftliche und politische Stabilität des jeweiligen VWP Landes indirekt die Berechtigung seiner Bürger zur Beantragung einer Reisegenehmigung. In den Augen der Regierung der Vereinigten Staaten könnten Bürger der Länder, die unsichere Zeiten erleben, eher dazu geneigt sein, die an die Reisegenehmigung geknüpften Bedingungen zu verletzen oder in den USA zu arbeiten, ohne dass sie die dafür erforderliche Erlaubnis haben. Ein konsularischer Beamter der Vereinigten Staaten betrachtet eben diese Punkte, wenn ihm ein Antrag auf ein Visum vorgelegt wird.
Sowohl Argentinien als auch Uruguay haben ökonomische Krisen erlebt und sind deshalb in den Jahren 2002 und 2003 aus dem VWP ausgeschlossen wurden. Die USA waren besorgt, dass die Staatsbürger dieser Länder in großer Zahl hätten auswandern und ihre maximale Aufenthaltsdauer überschreiten können.
Auch andere Bedingungen können die Berechtigung zur Teilnahme am VWP beeinträchtigen, z.B. die Behandlung US-amerikanischer Staatsbürger, wenn diese in das jeweilige Land reisen. Es wurde spekuliert, dass das der Grund ist, warum Israel bislang nicht ins VWP aufgenommen wurde. Es ist bekannt, dass Besucher palästinensisch-amerikanischer Abstammung sehr strengen Prüfungen unterzogen werden, die den Grundsatz der Gegenseitigkeit verletzen.
Auch andere Bedingungen können die Berechtigung zur Teilnahme am VWP beeinträchtigen, z.B. die Behandlung US-amerikanischer Staatsbürger, wenn diese in das jeweilige Land reisen. Es wurde spekuliert, dass das der Grund ist, warum Israel bislang nicht ins VWP aufgenommen wurde. Es ist bekannt, dass Besucher palästinensisch-amerikanischer Abstammung sehr strengen Prüfungen unterzogen werden, die den Grundsatz der Gegenseitigkeit verletzen.
Das Visa Waiver Programm wurde mit einem vom US-amerikanischen Kongress erlassenen Gesetz im Jahr 1986 ins Leben gerufen. Ziel dieses Gesetzes war es, die Einreise für kurzzeitige Aufenthalte mit touristischen oder geschäftlichen Motiven zu erleichtern, und im Außenministerium Kapazitäten für die Behandlung wichtigerer Angelegenheiten zu schaffen. Das erste VWP Land war das Vereinigte Königreich (Juli 1988), und diesem folgte Japan (Dezember 1988). Im darauffolgenden Jahr traten Frankreich, Italien, die Niederlande, Schweden, die Schweiz und Westdeutschland bei (Oktober 1989).
Es dauerte bis zum Jahr 1991, bis sich ein Dutzend weiterer europäischer Länder anschloss: Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Norwegen, Österreich, San Marino und Spanien. Aber im Jahr 1991 trat auch Neuseeland dem Programm bei, als erstes Land aus Australien und Ozeanien. Das zweite asiatische Land im Bund wurde Brunei, das seit 1993 dabei ist.
Irland wurde im April 1995 zugelassen. Australien und Argentinien, das erste lateinamerikanische VWP Land, schlossen sich 1996 an. Argentinien wurde die Berechtigung im Jahr 2002 jedoch wieder entzogen. Seit September 1997 ist auch Slowenien dabei. Im Jahr 1999 kamen Portugal, Singapur und Uruguay hinzu, wobei letzteres im Jahr 2003 wieder ausgeschlossen wurde.
Die Regierung unter George W. Bush hat nach den Anschlägen vom 11. September 2001 die Voraussetzungen zur Teilnahme am VWP bzw. zur visumfreien Einreise verschärft. In diesem Zusammenhang steht auch die seit 01. Oktober 2003 geltende Forderung, dass alle Reisenden, die im Rahmen des VWP in die USA kommen, einen maschinenlesbaren Reisepass vorlegen müssen. Viele Teilnehmerländer stellten zu dieser Zeit noch Reisepässe aus, die diese Bedingung nicht erfüllten, so beispielsweise Frankreich und Spanien. Mehr als ein Drittel der Besucher aus diesen Ländern reisten mit nicht-maschinenlesbaren Pässen. Daher wurde die Umsetzung der beschriebenen Maßnahme auf den 26. Oktober 2004 verschoben. Diese Schonfrist galt jedoch nicht für Belgien und seine Staatsbürger, denn die USA hatten ernste Zweifel an der Sicherheit der Reisepässe, die in diesem Land ausgestellt wurden.
Der 26. Oktober 2004 war zunächst auch als das Datum festgelegt, ab dem alle Besucher, die im Rahmen des VWP einreisten, Inhaber biometrischer Pässe sein mussten. Nachdem der Anspruch an die Maschinenlesbarkeit aber auf diesen Zeitpunkt verschoben wurde, entschied man sich, auch die Forderung nach biometrischen Pässen um ein Jahr zu verzögern, bis zum Oktober 2005. Die EU argumentierte später, dass mehrere ihrer Mitgliedsstaaten nicht in der Lage wären, diese Frist einzuhalten, und so gab es einen erneuten Aufschub bis Oktober 2006.
Nun wurde es schließlich auch umgesetzt: Wer mit einem Reisepass einreist, der am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde, muss einen biometrischen Pass vorlegen. Die Probleme waren jedoch noch nicht gelöst, denn zu diesem Zeitpunkt stellten Andorra, Liechtenstein und Brunei nach wie vor keine biometrischen Reisepässe aus.
ESTA, das Elektronische System für Reisegenehmigungen, wurde der Öffentlichkeit im November 2006 vorgestellt. Vorbild für das US-amerikanische ESTA Programm war das in Australien seit Langem bewährte Programm zur Erteilung elektronischer Reisegenehmigungen (Electronic Travel Authority, ETA). Das ESTA Programm sollte es Besuchern ermöglichen, bereits vor ihrer Abreise notwendige Daten an die US-amerikanische Regierung zu übermitteln. Nach Überprüfung dieser Daten wollte die entsprechende Behörde dann eine elektronische Reisegenehmigung ausstellen, mit der das Land besucht werden konnte. Diese sollte jedoch keine unbedingte Garantie für die Gewährung der Einreise sein.
Weil die Ursprünge des Programms in Australien liegen, soll kurz auf die Umsetzung des australischen ETA Programms geschaut werden. Die australische Reiseerlaubnis ETA ist ein elektronisches Visum, das auf den Servern des australischen Ministeriums für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (DIAC) gespeichert ist. Wer nach Australien reisen möchte, muss sich zuvor um ein Visum bemühen - entweder um eine ETA oder ein Standardvisum. Davon ausgenommen sind nur Staatsbürger Neuseelands, denen bei Ankunft in Australien automatisch ein Visum ausgestellt wird, wie dies im Transtasmanischen Reiseabkommen vorgesehen ist. Mit der Ausnahme der Neuseeländer hat die ETA die visumfreie Einreise in Australien vollständig ersetzt. Obwohl alle Besucher Australiens einschließlich US-amerikanischer Bürger beim entsprechenden Ministerium, dem DIAC, oder einem autorisierten Reiseunternehmen eine ETA erwerben müssen, ist diese Formalität so unkompliziert, dass sie von den USA als standardkonform anerkannt wird. Diesem Standard zufolge muss für Bürger der Vereinigten Staaten ein bis zu 90-tägiger Aufenthalt im Land ohne Visum möglich sein. Viele europäische Reisende, auch Bürger der Europäischen Union, nutzen das sehr ähnliche aber kostenfreie eVisitor Programm, um eine Reiseerlaubnis nach Australien zu erhalten. Es bestehen viele Gemeinsamkeiten zwischen dem eVisitor System und den Voraussetzungen, die bei der Beantragung einer ESTA zur visumfreien Einreise in die USA gestellt werden.
Ein Reisender muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, wenn er im Rahmen des Visa Waiver Programms die USA besuchen möchte:
Seit dem 03. Juni 2008 gilt für Personen, die im Rahmen des VWP in die USA reisen möchten, die Notwendigkeit zur Beantragung einer ESTA. Der Antrag muss vor der Abreise in die Vereinigten Staaten über das Elektronische System für Reisegenehmigungen gestellt werden. Die Beantragung erfolgt online und es wird empfohlen, das ausgefüllte Formular spätestens 72 Stunden vor Abreise abzuschicken. Diese Dreitagesfrist ist jedoch nicht verpflichtend. Eine ESTA ist ab dem Tag der Ausstellung zwei Jahre lang gültig. Das ESTA Programm basiert auf dem in Australien angewandten ETA System zur Ausstellung von Reisegenehmigungen.
Der Zweck der Forderung nach einer Reisegenehmigung besteht darin, Personen identifizieren zu können, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Dafür werden angegebene Daten mit Listen und Datenbanken abgeglichen, in der beispielsweise Terrorverdächtige aufgeführt sind. Primär handelt es sich hierbei also um eine Sicherheitsmaßnahme. Zwar ist eine gültige ESTA Reisegenehmigung Voraussetzung für die Einreise im Rahmen des VWP, sie bietet jedoch keine Garantie, dass diese auch gewährt wird. Die endgültige Entscheidung liegt bei den Beamten der Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) und wird am Ort der Ankunft in den USA getroffen.
Unter gewöhnlichen Umständen verlangen die USA, dass der Pass eines Reisenden mindestens sechs Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig ist. Allerdings bestehen zwischen den Vereinigten Staaten und einigen Ländern Vereinbarungen, nach denen diese Forderung entfällt.
Für Reisen in die USA im Rahmen des VWP gelten folgende Bedingungen:
Es sei auch darauf hingewiesen, dass einige Botschaften und Konsulate der Vereinigten Staaten dem Reisenden empfehlen, ein Standardvisum für Besucher zu beantragen, obwohl die betreffende Person zur Beantragung einer ESTA berechtigt wäre. Ein Grund dafür kann zum Beispiel sein, dass Ihnen in der Vergangenheit die Einreise in die USA verwehrt wurde. Sie dürfen dann nach wie vor eine ESTA beantragen, wenn sich aber an den Umständen nichts geändert hat, wird Ihnen die Einreise sehr wahrscheinlich erneut verwehrt. Gegebenenfalls wird Ihnen auch aufgrund Ihrer strafrechtlichen Vorgeschichte die Beantragung eines Standardvisums nahegelegt, obwohl Sie vielleicht für eine Freistellung infrage kommen. Ihre Berechtigung zur Beantragung einer ESTA ist nur dann nicht gegeben, wenn Sie die genannten Bedingungen für eine Reise im Rahmen des VWP nicht erfüllen.
Sollte Ihnen bei der Einreisekontrolle jedoch mitgeteilt werden, dass Sie nicht in die USA einreisen dürfen, haben Sie mit einer ESTA kein Recht auf Widerspruch. Wurde Ihnen ein dagegen ein Visum ausgestellt, dann können Sie sich an einen zuständigen Richter wenden.
Beachten Sie bitte folgende Restriktionen, die das Visa Waiver Programm vorgibt: